Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V. - Persönliche AssistenzArbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V. - Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz hört sich gut an – aber was ist das eigentlich genau? Und wie unterscheidet sich die Persönliche Assistenz von den Leistungen der Pflegedienste?

Was ist persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz heißt:

Menschen, die wegen ihrer Behinderung Hilfe brauchen, haben eine oder mehrere Personen, die ihnen bei all den Dingen helfen, die sie nicht alleine tun können. Diese Personen heißen Persönliche Assistent*innen.

Je nach Hilfebedarf ist für eine bestimmte Zeit oder auch ständig (Tag und Nacht) immer ein*e Assistent*in da.

Persönliche Assistenz ist ganzheitlich. Das heißt, dass ein und dieselbe Person dem behinderten Menschen bei pflegerischen Tätigkeiten, bei Haushaltstätigkeiten usw. hilft. Sie begleitet ihn bei Bedarf auch bei Arztbesuchen, Freizeitaktivitäten oder bei Reisen.

Von Persönlicher Assistenz kann nur dann gesprochen werden, wenn folgende Wesensmerkmale erfüllt sind:

Wesensmerkmale von Persönlicher Assistenz
 

1.
Bei Persönlicher Assistenz kann sich der Mensch mit einem Hilfebedarf selber seine Assistent*innen auswählen. Sie müssen ihm sympathisch sein. Das ist wichtig, weil er viel Zeit mit den Assistenzkräften verbringt. Oft wählen Frauen mit Behinderung nur Frauen als Assistentinnen, wenn sie Hilfe beim Waschen, beim Anziehen und auf der Toilette benötigen.
Diese Wahlmöglichkeit heißt Personalkompetenz.

2.
Bei Persönlicher Assistenz kann der Mensch mit einem Hilfebedarf auch entscheiden, wann er Hilfe braucht – zum Beispiel, wenn jemand gerne lange schläft. Dann braucht er oder sie wegen der erforderlichen Hilfe nicht früher aufzustehen. Die Assistenzkraft richtet sich nach der behinderten Person – und nicht umgekehrt.
Das nennt man Organisationskompetenz.

3.
Wesentlich für Persönliche Assistenz ist auch die Anleitungskompetenz. Das heißt, der Mensch mit einem Hilfebedarf bestimmt selbst: Was soll auf welche Weise gemacht werden. Er muss sich nicht mit (ausgebildeten) Pflegekräften herumärgern, die davon überzeugt sind, besser als er zu wissen, was für ihn »gut« ist.

Organisationsformen von Persönlicher Assistenz

Wer Persönliche Assistenz benötigt, kann diese entweder als Dienstleistung von einem Assistenzdienst beziehen oder behinderte*r Arbeitgeber*in werden. Wenn ein Assistenzdienst in Anspruch genommen wird, hat der behinderte Mensch zwar die Sicherheit, dass immer jemand zu ihm geschickt wird, kann aber nur in begrenztem Umfang mitbestimmen, wer das ist.

Leistungsgerechte Bezahlung von Persönlicher Assistenz

Es ist auch wichtig, dass Persönliche Assistenz durch Personen geleistet wird, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und leistungsgerecht entlohnt werden. Mehr Informationen dazu bietet der Verein »Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz« unter
www.aapa-berlin.de

Wie alles begann …

Das Konzept der Persönlichen Assistenz wurde Anfang der 1980er Jahre in Kalifornien (USA) entwickelt. Menschen, die auf künstliche Beatmung angewiesen waren, wollten in ihrer eigenen Wohnung (und nicht mehr im Krankenhaus) leben. Einen guten Einblick gibt der Film »Aufstand der Betreuten«, der bei YouTube abrufbar ist.

Gesetzliche Grundlage von Persönlicher Assistenz in Berlin

In Berlin wird Persönliche Assistenz als kombinierte Leistung aus Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege finanziert. Voraussetzung dafür, dass Persönliche Assistenz bewilligt wird, ist ein individueller Hilfebedarf von mindestens 5 Stunden pro Tag und ein Pflegegrad im Sinne der Pflegeversicherung.

Bei einem Arbeitgeber*innen-Modell wird diese kombinierte Leistung meistens in Form eines Persönlichen Budgets geleistet. Das heißt, der Mensch mit Assistenzbedarf bekommt einen monatlichen Geldbetrag auf ein speziell dafür eingerichtetes Konto überwiesen. Dieser Geldbetrag darf allerdings nicht höher sein als der Betrag, den ein Assistenzdienst für die entsprechende Sachleistung in Rechnung stellen würde.

Bei Sozialhilfe-Empfänger*innen übernimmt das Land Berlin die gesamten Kosten für die Persönliche Assistenz. Wenn der behinderte Mensch berufstätig ist, muss er je nach Höhe von Einkommen und Vermögen einen Eigenanteil zur Finanzierung der Persönlichen Assistenz bezahlen.