Gruppenbild: BSK übergibt hunderte Unterschriften an den Berliner SenatGruppenbild: BSK übergibt hunderte Unterschriften an den Berliner Senat

Unser Protest gegen die Ungleichbehandlung bei persönlicher Assistenz geht weiter! Am 10. Juli 2025 hat der BSK hunderte Unterschriften an den Berliner Senat übergeben.

Assistenz ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) macht ernst: Im Zuge seiner bundesweiten 5.-Mai-Protestaktion hat der Verband bislang hunderte Unterschriften gegen die Entscheidung der Berliner Sozialverwaltung gesammelt, den neuen Tarifvertrag für persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell nicht zu übernehmen.

Der zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innenverband AAPA ausgehandelte Tarifvertrag sieht unter anderem eine Höherstufung der Assistenzkräfte in die Entgeltgruppe 5 vor. „Die politische Entscheidung aus Berlin bedeutet für viele Assistenzkräfte bis zu 340 Euro weniger im Monat – obwohl sie exakt dieselbe Arbeit leisten“, erklärt Claus A. Mohr, stellvertretender Bundesvorsitzender des BSK. „Das ist nicht nur ungerecht, sondern gefährlich – denn so verliert der Beruf weiter an Attraktivität.“

Am Donnerstag, 10. Juli, haben Claus A. Mohr, sein Vorstandskollege Hartmut Schulze und Jörg Bechtold, Referent für Barrierefreiheit beim BSK, die Unterschriften persönlich an Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers übergeben. (Bild oben: Gruppenfoto der Teilnehmenden an der Übergabe der Unterschriften für faire Bezahlung von Assistenzkräften durch den BSK e.V. an Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers. Mit dabei sind für den BSK e.V. der stv. Bundesvorsitzende Claus A. Mohr, Jörg Bechtold als BSK-Referent für Barrierefreiheit und dessen Assistenz Artur Holweg sowie Ivo Garbe, ver.di.)

Protest vor dem Abgeordnetenhaus – laut, sichtbar, entschlossen

Zeitgleich formierte sich vor dem Berliner Abgeordnetenhaus eine lautstarke Protestaktion – organisiert von Ivo Garbe (ver.di) und der AAPA. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen, Assistenznehmer*innen, persönliche Assistenzen sowie Politiker*innen der Opposition, darunter Katina Schubert (DIE LINKE), Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und die ehemalige Sozialsenatorin Elke Breitenbach (DIE LINKE), unterstützten den Protest. Und die Aktion zeigte Wirkung: Direkt vor Ort konnten wegweisende Gespräche mit politischen Verantwortlichen geführt und der Protest sichtbar ins Parlament getragen werden.

 

Kernforderung: faire Assistenz ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht

„Diese Unterstützung war entscheidend dafür, dass unsere Forderungen in Berlin nicht überhört wurden“, betont Claus A. Mohr. „Denn es geht um nichts weniger als das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben – dafür braucht es faire Bedingungen für persönliche Assistenz.“ Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderungen bestimmen selbst über Auswahl, Einsatz und Arbeitszeiten ihrer Assistentinnen. Diese Autonomie ist ein zentrales Element gleichberechtigter Teilhabe. Wird sie durch unfaire Bezahlung untergraben, wird das Recht auf Selbstbestimmung faktisch ausgehöhlt. Alle Beteiligten sind sich einig: Das Verhalten des Berliner Senats widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Artikel 3 GG), dem Recht auf freie Entfaltung und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Der BSK fordert:

  • die vollständige Anerkennung des Tarifvertrags auch für Assistenzkräfte im Arbeitgeber*innen-Modell,
  • die Höherstufung in die Entgeltgruppe 5,
  • den Schutz bestehender Tarifverträge in der ambulanten Assistenz,
  • und vor allem: das uneingeschränkte Recht auf selbstgewählte, fair bezahlte persönliche Assistenz.

„Wer Teilhabe will, muss Assistenz fair gestalten“, bringt es Claus A. Mohr abschließend auf den Punkt. „Das ist keine soziale Gnade – das ist ein Menschenrecht.“

Text: Jörg Bechtold, BSK-Referenten für Barrierefreiheit
Fotos: Hartmut Schulze

„Wer Teilhabe will, muss Assistenz fair gestalten. Das ist keine soziale Gnade – das ist ein Menschenrecht.“